
Im Rahmen der wieder einmal gut organisierten, spannenden und informativen VDI-Fachkonferenz Klärschlammbehandlung in Bad Soden haben wir am 11.09.2025 die Phosphorrückgewinnung aus dem Überschussschlamm vorgestellt. Hierdurch ist insbesondere bei Klärschlämmen, deren Phosphorgehalt im entwässerten Schlamm nicht sehr weit oberhalb von 2 % liegt, mit geringem Aufwand die Abreicherung auf kleiner 2 % P möglich. Gemäß der AbfKlärV, Artikel 5 §3 (4), ist die Phosphorrückgewinnung nicht erforderlich, wenn ein Phosphorgehalt von 20 g/kg Trockenmasse sicher und dauerhaft unterschritten ist. Somit bleibt nach der Behandlung durch unser Verfahren auch weiterhin die thermische Verwertung außerhalb der Monoverbrennung, z.B. in der Zementindustrie, realisierbar.
Herr Patric Heidecke vom Umweltbundesamt stellt im Fazit seiner Präsentation „Aktuelles zur thermischen Klärschlammbehandlung“ zum Aspekt Phosphorrückgewinnungsanlagen insbesondere folgende Punkte heraus:
• Im achten Jahr nach der Novelle der AbfKlärV existiert immer noch kein Stand der Technik in der P-Rückgewinnung.
• Für maximal 25 % der P-rückgewinnungspflichtigen Schlämme könnten nach aktuellem Planungsstand in 2029 Kapazitäten zur Verfügung stehen. (Anmerkung: könnten – Konjunktiv !!!)
Frau Ingrid Henze, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Berlin, bestätigte in Ihrem Beitrag mit dem Titel: LAGA AG „SICHERSTELLUNG DER PHOSPHORRÜCKGEWINNUNG BIS 2029“ - Von Ausschreibung bis Zwischenlagerung:
Die bestehende Frist bleibt bestehen! Es wird keine Verschiebung geben !
https://www.pollgmbh.de/2025/05/26/phosphorrückgewinnung-aus-dem-überschussschlamm/
