
Bisher bekannte Verfahren zur P-Rückgewinnung finden Anwendung bei der Behandlung der Klärschlammasche aus der Monoverbrennung (Anforderung: min. 80% P-Rückgewinnung) bzw. bei der Behandlung des Klärschlamms (Anforderung: min. 50% P-Rückgewinnung). Bei der Verfahrensentwicklung der Poll Umwelt- und Verfahrenstechnik GmbH, wird nur der Überschussschlamm vor der Faulung, nicht der Primär-schlamm, behandelt. Hierdurch wird es möglich, den Teilstrom mit ca. 84% des gesamten Phosphors (aus Primär- und Überschussschlamm) zu behandeln und dabei die Anlage zur Phosphorrückgewinnung nur auf ca. 50% der gesamten hydraulischen Belastung auszulegen. Für diesen Behandlungsschritt existiert kein Mindestwirkungsgrad zur P-Rück-gewinnung. Das Ziel besteht darin, im entwässerten Klärschlamm die P-Konzentration von 2 % (20 g P / kg Trockenmasse zu unterschreiten. Damit wird die Verwertung des entwässerten Klärschlamms auch außerhalb der Monoverbrennung, z.B. in der Zementindustrie, möglich.